Kein Helm..........Mitschuld
Trägt ein Motorradfahrer bei einem Unfall keinen Helm, so kann der Unfallgegner für dessen erlittene Kopfverletzungen nicht allein haftbar gemacht werden, unabhängig vom sonstigen Schadenshergang. Vielmehr trifft den Motorradfahrer für die Kopfverletzungen ein Mitverschulden.
Oberlandesgericht Hamm
Aktenzeichen 9 U 23/12
aus dem Gerichtssaal
Moderator: VMT Core
aus dem Gerichtssaal
und immer: sicheres Auftreten trotz völliger Ahnungslosigkeit!