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aus dem Gerichtssaal

Verfasst: Mo 12. Aug 2013, 12:07
von shadow
Kein Helm..........Mitschuld

Trägt ein Motorradfahrer bei einem Unfall keinen Helm, so kann der Unfallgegner für dessen erlittene Kopfverletzungen nicht allein haftbar gemacht werden, unabhängig vom sonstigen Schadenshergang. Vielmehr trifft den Motorradfahrer für die Kopfverletzungen ein Mitverschulden.

Oberlandesgericht Hamm

Aktenzeichen 9 U 23/12